Der Schuldienst
Für viele ist Lehramt der Traumberuf. Die Aussichten, nach dem Vorbereitungsdienst eine Stelle als Lehrer*in zu bekommen sind gut, wie Lehrkräftebedarfsprognosen zeigen.
Im Schuldienst können Sie sich weiterentwickeln und zusätzliche Aufgaben übernehmen. Die Möglichkeiten skizzieren wir Ihnen hier zur Orientierung - ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Übersicht
Beamtenverhältnis
Die meisten Lehrer*innen in NRW sind verbeamtet. Das bedeutet, sie arbeiten für das Bundesland und sind im öffentlichen Dienst beschäftigt. Statt eines Gehalts bekommen sie eine Besoldung, die nicht frei verhandelbar ist. Sie richtet sich nach Besoldungsgruppen.
Verbeamtung von Lehrkräften ist in Deutschland Sache der Bundesländer und entsprechend durchaus unterschiedlich geregelt. In NRW ist ein Teil der Lehrer*innen nicht verbeamtet, sondern tarifbeschäftigt im öffentlichen Dienst des Landes. Entweder, weil sie die Voraussetzungen für eine Verbeamtung nicht erfüllt haben, oder weil sie sich bewusst dagegen entschieden haben.
Besoldung & Entgelt
Zum Beamtenverhältnis, der Besoldung aber auch dem Gehalt tarifbeschäftiger Lehrer*innen in NRW informiert Sie das NRW-Schulministerium.
Ein Vorteil der Verbeamtung gegenüber einem Angestelltenverhältnis kann die Unkündbarkeit sein. Beamt*innen haben außerdem steuerliche Vorteile und Anrecht auf gewisse finanzielle Unterstützungen.
Ein Nachteil ist z.B. das Streikverbot, denn sie sind verpflichtet sich in den Dienst des Staates zu stellen. Auch ist die ausgeübte Tätigkeit nicht so flexibel wählbar. Ein Schulwechsel, das heißt eine Versetzung, funktioniert z. B. nicht wie ein gewöhnlicher Jobwechsel mit Bewerbung und Kündigung, sondern muss beantragt und von der Schulleitung genehmigt werden.
Arbeitsbelastung und Freizeit
Die Regelarbeitszeit von Lehrer*innen beträgt in Vollzeit über 40 Stunden pro Woche. Die Arbeitszeit besteht aus Unterrichtsstunden, Aufsicht, Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen und weiteren Tätigkeiten, die Sie übernehmen.
Gleichzeitig haben Lehrkräfte 12 Wochen Ferien im Jahr. Einen Urlaubsanspruch im eigentlichen Sinne haben sie aber nicht.
Wie Sie Ihre Arbeits- und Ferienzeit gestalten, entscheiden Sie eigenverantwortlich: Viele Lehrer*innen nutzen einen Teil der Ferien um Klassenarbeiten zu korrigieren oder als Vorbereitungszeit für den Unterricht. Dann haben sie während der Unterrichtszeit mehr Freizeit. Andere nutzen die Ferien als Pausen- und Ruhezeit, lassen dann aber womöglich Arbeit für später liegen. Mit Wochenenden ist es genauso. Sie selbst teilen sich die Arbeit ein.
Zusätzliche Aufgaben
Als Lehrer*innen unterrichten Sie nicht nur, sondern können im Schulalltag auch zusätzliche Funktionen übernehmen:
- Als Beratungslehrer*in können Sie Schüler*innen beratend und unterstützend in nahezu allen Lebenslagen zur Seite stehen.
- Als Ausbildungslehrkräfte begleiten Sie Lehramtsstudierende z.B. im Praxissemester oder Referendar*innen im Vorbereitungsdienst.
- Sie können Arbeitsgruppen gründen oder einen Chor leiten.
Diese Zusatzaufgaben können mit einer Beförderung oder einer reduzierten Unterrichtsverpflichtung (Entlastungsstunden) einhergehen. Das und ob es Weiterqualifizierungen für diese Tätigkeiten gibt, regelt die Schule selbst.
Sie haben viele Möglichkeiten, das Schulleben über den eigenen Unterricht hinaus zu gestalten. Dabei können Sie Ihre eigenen Interessen einbringen.
Abordnung
Sie können die Schule, an der Sie als Lehrer*in unterrichten, verlassen und sich abordnen lassen.
Die Abordnung ist eine tolle Möglichkeit, um innerhalb des Beamtenverhältnisses Einblicke in andere Berufe im Schulwesen zu erhalten. Sie pausieren Ihre Tätigkeit als Lehrkraft für eine bestimmte Zeit und können danach wieder als Lehrer*in an einer Schule unterrichten. Während der Abordnung werden Sie also nicht gekündigt, sondern sind weiterhin verbeamtet.
Ausschreibungen
Ausschreibungen für Abordnungen in NRW sind unter dem Titel "Lehrkraft mit besonderen Aufgabe" im Portal Stella aufgeführt.
Mögliche Einsatzgebiete während einer Abordnung sind z.B. eine Hochschule, das Schulministerium oder eine Bezirksregierung oder auch (regionale) Bildungsbüros von Städten oder Kommunale Integrationszentren.
Die Abordnung ist zeitlich befristet und auch als Teilabordnung möglich.
Sie haben Gelegenheit, Ihre Sicht zu erweitern und ein anderes Arbeitsumfeld als die Schule zu erleben und mit Menschen aus unterschiedlichen Professionen zusammen zu arbeiten. Sie können die Lehramtsausbildung mitgestalten: Abgeordnet an eine Hochschule in die Fachdidaktik unterrichten Sie Lehramtsstudierende. Zugleich sammeln Sie berufliche Erfahrungen, die Sie im Schuldienst nicht machen können. Das kann von Vorteil sein, um Kinder und Jugendliche auf die Lebens- und Arbeitswelt nach der Schule vorzubereiten.
Auslandsschuldienst
Als Lehrer*in können Sie auch im Ausland leben und arbeiten. Die Bundesrepublik Deutschland unterhält rund 140 Deutsche Auslandsschulen weltweit.
Dort unterrichten Sie Kinder von deutschen Staatsangehörigen, die im Ausland arbeiten oder von deutschen Diplomat*innen und auch heimische Schüler*innen auf Deutsch. Das Curriculum und die Schulorganisation sind wie das Schulsystem in Deutschland aufgebaut.
Zu Rahmenbedingungen, Bewerbung, Besoldung und Laufzeit können Sie sich direkt bei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen informieren.
Stellenangebote
Ausführliche Informationen sowie Stellenangebote hat die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen.
Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten
Sie starten Ihre Karriere im Schuldienst als Lehrer*in und können bis zur Schulleitung und weiter befördert werden.
Eine Beförderung setzt eine Revision voraus, die unter anderem aus Unterrichtsbesuchen durch die Schulleitung oder der Bezirksregierung und einem Kolloquium besteht.
Finanziell kann das auch Vorteile haben und Sie bleiben dabei stets im Beamtenverhältnis.
Beispiel
Als Lehrer*in am Gymnasium können Sie sich etwa in diese Richtungen weiterentwickeln:
- Abteilungsleitung (Unterstufe, Mittelstufe, Oberstufe)
- Stellvertretende Schulleitung
- Didaktische Leitung
- Fachleitung (Ausbildung von Referendar*innen am ZfsL)
- Schulleitung
- Abordnung ans Ministerium
- Dezernent*in für Schulformen oder Fächer (Voraussetzung vorher Schulleitung)
Diese Positionen bauen nicht als vorgegebene Reihenfolge aufeinander auf, sondern zeigen verschiedene Möglichkeiten.
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