Gerüchte zum Lehramtsstudium
Die Gerüchteküche zum Lehramtsstudium an der Uni Köln brodelt immer wieder. Unsicherheiten und Unklarheiten bei der Studien- und Prüfungsorganisation sind völlig normal und nachvollziehbar. Wer kann schon alles wissen?
Viele der spezifischen Regelungen und Vorgaben können kompliziert und auf den ersten Blick schwer nachvollziehbar erscheinen. Um den Überblick zu behalten, verlässt man sich allzu gerne auf die Aussagen von Kommiliton*innen.
Jedoch können Erzählungen von anderen und gefährliches Halbwissen weiter verunsichern und sogar dazu beitragen, falsche Informationen weiterzuverbreiten. Es könnte Sie und Ihre Kommiliton*innen im Studium benachteiligen, falls Sie sich aufs Hörensagen verlassen sollten.
Deswegen haben wir vom ZfL häufige Gerüchte und Falschinformationen zum Lehramtsstudium an der Uni Köln zusammengestellt, die uns immer wieder zu Ohren kommen. Wir zeigen, was Wahrheit oder Unsinn ist, und geben Ihnen die korrekten Infos.
Lassen Sie sich bei Unwissenheit nicht verunsichern und vertrauen Sie keinen Gerüchten. Wenn Sie sicher gehen und das Gesagte überprüfen wollen, können Sie sich jederzeit auf unserer Website über die einzelnen Phasen des Lehramtsstudiums informieren. Sollten dann noch Fragen offen bleiben, kontaktieren Sie gerne die Beratung des ZfL.
Häufige Gerüchte und falsche Infos zum Lehramtsstudium an der Uni Köln
Erfahren Sie worauf Sie sich besser nicht verlassen und was Sie lieber nicht befolgen sollten:
Abschlussarbeiten
Muss ich 144 Leistungspunkte haben, um die Bachelorarbeit schreiben zu können?
Nein. Es ist ein Gerücht, dass 144 Leistungspunkte erreicht sein müssen, um die Bachelorarbeit schreiben zu dürfen.
Stattdessen müssen nur die Zulassungsvoraussetzungen in dem Fach, in dem Sie die Arbeit schreiben wollen, erfüllt sein. Welche das sind, können Sie im fachspezifischen Anhang der Prüfungsordnung sehen. Meist genügt der Abschluss der Basismodule im entsprechenden Fach. Sie müssen in den weiteren Studienfächern noch nicht weit fortgeschritten sein.
Die genannte Zahl der Leistungspunkte und die Bachelorarbeit hängen nur mit den Zulassungsvoraussetzungen für die Masterbewerbung zusammen. Neben 144 Leistungspunkten in Summe aller Fächer gehört auch die fristgerechte Anmeldung und Zulassung zur Bachelorarbeit dazu. Vermutlich hält sich daher das Gerücht.
Stimmt es, dass ich die Bachelor- und Masterarbeit in jedem meiner Fächer schreiben muss?
Nein, da können Sie beruhigt sein. Sie müssen nur eine Bachelorarbeit und nur eine Masterarbeit schreiben. Sie können sich aussuchen, in welchem Fach Sie das machen.
Die Masterarbeit können Sie auch in einem anderen Fach als die Bachelorarbeit verfassen.
Ist es wahr, dass ich die Bachelor- und die Masterarbeit im selben Fach schreiben muss?
Nein, die Bachelorarbeit und die Masterarbeit können Sie in unterschiedlichen Bereichen schreiben und jeweils selber neu wählen, wo Sie das tun möchten.
Prüfungen
Stimmt es, dass ich mich für alle Prüfungen beim ZfL-Prüfungsamt an- und abmelde?
Nein, das ist je nach Studienbereich unterschiedlich und zugegeben nicht immer einfach zu überblicken.
Das ZfL-Prüfungsamt (offiziell: Gemeinsames Prüfungsamt am ZfL) ist für die fachübergreifenden Bereiche des Lehramtsstudiums, die alle Studierenden betreffen, zuständig. Etwa für die Anmeldung der Abschlussarbeiten oder Prüfungen in den Praxisphasen.
Für Prüfungen in den Fächern sind die Dozierenden und das jeweilige Fach- oder Fakultätsprüfungsamt zuständig. Anhand unserer Übersicht können Sie sich orientieren.
Wenn ich bei einer Prüfung krank bin, reiche ich mein Attest beim ZfL-Prüfungsamt ein, richtig?
Nein, meistens nicht. Denn Fachprüfungen müssen Sie beim Fach an- und abmelden. Wenn Sie krank sind, müssen Sie das Attest also im betreffenden Fach einreichen. Die Anlaufstelle dafür ist meist das Fachprüfungsamt oder das Fakultätsprüfungsamt. Anhand unserer Übersicht können Sie sich orientieren.
Wenn es aber um die Bachelor- oder Masterarbeit geht, müssen Sie das Attest beim ZfL-Prüfungsamt einreichen.
Ich habe 3 Semester Zeit, um eine Hausarbeit zu schreiben, oder?
Ja, das stimmt. Gemäß der Gemeinsamen Prüfungsordnungen im Lehramt Bachelor und Master können Prüfungen über den Inhalt einer Lehrveranstaltung über einen Zeitraum von drei Semestern angeboten werden.
Den Anspruch eine Prüfung, nicht nur Hausarbeiten, ablegen zu können, verlieren Sie nach 3 Semestern.
Sie haben keinen Anspruch darauf, die Prüfung innerhalb der 3 Semester nach dem ersten Prüfungstermin bei der*dem Dozierenden abzulegen, der die Lehrveranstaltung gehalten hat. Sollte die Lehrperson z.B. die Uni in dem Zeitraum verlassen, sprechen Sie mit Ihren Dozierenden, ob es noch möglich ist, die Prüfung abzulegen. Vielleicht können Sie diese auch bei anderen ablegen.
Masterbewerbung
Ist es nur ein Gerücht, dass alle einfach einen Platz für den Master im Lehramt bekommen und eine Bewerbung unnötig ist?
Ja, das ist nur ein Gerücht. Für den Master of Education im Lehramt müssen Sie sich in jedem Fall fristgerecht bewerben. Auch, wenn Sie den Bachelor bereits an der Uni Köln gemacht haben.
Eine Garantie für einen Studienplatz im Master Lehramt gibt es nicht, da die Zahl der Studienplätze begrenzt ist. Allerdings konnte die Uni Köln bisher immer allen Bewerber*innen mit einem passenden Bachelorabschluss einen Masterplatz anbieten.
Stimmt es, dass bei der Masterbewerbung für die notwendigen 144 Leistungspunkte alle LP aus allen Modulen zusammengerechnet werden können, nicht nur die einschlägigen?
Nein, um die Zulassungsvoraussetzungen für den Master of Education zu erfüllen, müssen Sie 144 Leistungspunkte erreicht haben, die für das jeweilige Fach und den gesamten Studiengang einschlägig sind.
Wenn ich den Lehramts-Bachelor an der Uni Köln gemacht habe, muss ich mein Bachelorzeugnis im Master noch mal vorlegen, richtig?
Nein, das ist nicht richtig. Wenn Sie an der Universität Köln den Bachelor im Lehramt studiert und abgeschlossen haben, müssen das Zeugnis im Master nicht mehr vorlegen und nicht per Email schicken, weder beim ZfL-Prüfungsamt noch beim Studierendensekretariat.
Sie müssen nur darauf achten, dass alle 180 LP des Bachelors fristgerecht in KLIPS verbucht sind. Das ZfL-Prüfungsamt macht dann den Rest für Sie und informiert das Studierendensekretariat über Ihren Abschluss.
Vielleicht haben Sie schon mal mit Komiliton*innen gesprochen, die Ihr Bachelorzeugnis vorzeigen mussten? Das diese das machen mussten, kann folgenden Grund haben. Es handelt sich bei diesen Studierenden um eine andere Bewerber*innengruppe für den Master: Studierenden, die von einer anderen Hochschule oder einem Fachbachelor der Uni Köln kommen. Diese müssen das Zeugnis nachreichen, wenn Sie es bei der Masterbewerbung noch nicht einreichen konnten. Aber das betrifft nur diese Gruppe, nicht die Kölner Lehramtsbachelor.
Ausführliche Informationen und Fristen zum Nachweis des Bachelor-Abschlusses
Masterabschluss
Stimmt es, dass es nur das Masterzeugnis, keine digitale Übermittlung gibt?
Zum Masterabschluss erhalten Sie automatisch Ihre Abschlussdokumente (unter anderem eine Masterurkunde, nicht bloß ein Zeugnis), sobald alle 140 Leistungspunkte des Studiengangs in KLIPS verbucht sind.
Die digitale Übermittlung Ihrer Masteabschlussdaten an das NRW-Schulministerium gibt es, aber nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. Sie können diese beantragen, wenn Sie direkt nach dem Studium den Vorbereitungsdienst in NRW antreten wollen. Mit dieser Übermittlung können Sie sich dann auch schon bewerben, wenn das Masterzeugnis noch nicht ausgestellt sein sollte. Eine beglaubigte Zeugniskopie müssen Sie dann unverzüglich nachreichen, sobald Sie diese haben.
Der Antrag für die Übermittlung ist nötig, weil das ZfL-Prüfungsamt weder wissen kann, ob Sie sich für den Vorbereitungsdienst bewerben wollen, noch darf es die Daten ohne Ihre Zustimmung weitergeben.
Das ZfL macht automatisch die digitale Übermittlung der Masterabschlussdaten an das NRW-Schulministerium, ich muss nichts dafür machen, richtig?
Nein, hier sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen, sonst geht die digitale Übermittlung nicht.
Sie müssen die Übermittlung fristgerecht beantragen, denn:
- Das Gemeinsame Prüfungsamt am ZfL kann nicht wissen, ob Sie nach dem Master in den Vorbereitungsdienst in NRW starten möchten und sich mit den Abschlussdokumenten dafür bewerben.
- Um Ihre Daten übermitteln zu dürfen, braucht das ZfL-Prüfungsamt Ihre Einwilligung, die Sie mit dem online Antrag erteilen.
Tipp: Wenn Sie sich direkt nach dem Master zum Vorbereitungsdienst in NRW bewerben möchten, beantragen Sie am Besten die digitale Übermittlung sobald alle 140 Leistungspunkte des Masters in KLIPS verbucht sind. Dann sind Sie auf der sicheren Seite, falls es bei der Zeugnisausstellung und dem Versand länger dauern sollte.
Übergang in den Vorbereitungsdienst
Was ist dran an der Info, dass ich mich schon im Bachelorstudium mit Sozialpunkten für den Vorbereitungsdienst beschäftigen und Unterlagen dafür sammeln soll, da meine Ortwünsche sonst nicht berücksichtigt werden?
Davon haben wir ehrlich gesagt keine Ahnung, da die Uni nur fürs Lehramtsstudium zuständig ist. Wir würden uns die Infos im Internet suchen. Was wir wissen, das NRW-Schulministerium kann Ihnen verlässlich Auskunft geben. Das Ministerium verantwortet den Vorbereitungsdienst und die Bewerbung dafür. Über die Vergabe von möglichen Sozialpunkten und die nötigen Unterlagen können Sie sich in den Hinweise zur Bewerbung für den Vorbereitungsdienst im Bewerbungsportal SEVON des Schulministeriums informieren.
Immatrikulation & Exmatrikulation
Werde ich wirklich automatisch aus dem Bachelor exmatrikuliert, sobald ich 180 Leistungspunkte habe?
Nein, wenn Sie sich weiterhin zurückmelden und den Semesterbeitrag überweisen. Solange Sie das machen, bleiben Sie eingeschrieben. Das ist nützlich, wenn Sie sich im nächsten Semester etwa für einen weiteren oder anderen Studiengang an der Uni einschreiben möchten. Also insbesondere beim Übergang vom Lehramts-Bachelor in den Master.
Ist das korrekt: Wenn ich am Ende meines Masterstudiums den Semesterbeitrag für das nächste Semester nicht überweise, können meine Noten und Leistungen im kommenden Semester nicht mehr verbucht werden?
Das stimmt nicht. Sollten Sie in Ihrem letzten Semester die letzte Prüfungsleistung im Master erbringen, dann brauchen Sie den Semesterbeitrag für das nächste Semester nicht überweisen. Sie sind dann exmatrikuliert. Die Leistungen und Noten werden dennoch in KLIPS eingetragen.
Das Masterzeugnis erhalten Sie, sobald alle Leistungen verbucht sind.
Falls Sie die letzten Prüfungen doch nicht bestehen sollten, können Sie in Absprache mit dem Studierendensekretariat der Uni die Exmatrikulation rückgängig machen und sich wieder einschreiben.
Ist es wahr, dass ich sofort exmatrikuliert werde, nachdem ich meine letzte Prüfung abgelegt habe?
Nein, Sie sind solange immatrikuliert wie Sie den Semesterbeitrag für das kommende Semester überweisen.
Wenn Sie an Prüfungen teilnehmen, müssen Sie immatrikuliert sein. Es ist also zwingend nötig, bei der letzten Prüfung eingeschrieben zu sein.
Für die abschließende Verbuchung der Leistung im nächsten Semester müssen Sie nicht mehr eingeschrieben sein, brauchen sich also dafür nicht mehr zurückmelden und den Semesterbeitrag nicht mehr überweisen.
Sport & Musik
Kann ich mich darauf verlassen, wenn ich Sport oder Musik (GyGe) studiere, dass ich automatisch und immer an der DSHS oder HfMT eingeschrieben bin?
Nein, da müssen Sie selber für sorgen. Tatsächlich müssen Sie sich jedes Semester, zusätzlich zur Universität Köln, an der Sporthochschule bzw. der Musikhochschule zurückmelden, um dort weiterhin eingeschrieben zu sein. So wie Sie sich dort auch schon extra bewerben mussten.
Wichtig ist sogar, dass Sie jedes Semester, in dem Sie noch studieren, immer an der Uni und auch an der jeweiligen Partnerhochschule immatrikuliert sind. Sogar dann, wenn Sie dort bereits alle Prüfungsleisten erbracht haben sollten. Nur dann kann die Uni Ihnen die Abschlussdokumente ausstellen.
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